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KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 16 Alt 2 ZPO, § 23 ZPO, § 828 Abs 2 ZPO
Örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte - 34 M 1570/23
- AG Diez - 5 M 1184/23
- KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24
Papierfundstellen
- MDR 2024, 525
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG München, 23.06.2010 - 31 AR 34/10
Zwangsvollstreckung: Bestimmung der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts beim …
Auszug aus KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24
Allerdings ist eine Zuständigkeitsbestimmung im Vollstreckungsverfahren zulässig und zwar auch nach Inkrafttreten des § 828 Abs. 3 ZPO, der anstelle einer Verweisung die formlose Abgabe vorsieht (OLG München, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 31 AR 34/10, JurBüro 2010, 497; OLG Jena, Beschluss vom 20. August 2000, OLGR 2001, 62;… Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 44. Aufl. 2023, § 828 Rn. 6).Dass die entsprechenden Beschlüsse jeweils lediglich der Gläubigerin und nicht auch dem Schuldner bekanntgemacht worden sind, ist im Hinblick auf die Regelung in § 834 ZPO, wonach dessen Anhörung nicht vorgesehen ist, unschädlich (OLG München, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 31 AR 34/10, JurBüro 2010, 497;… Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, a. a. O., § 828 Rn. 6).
- BGH, 15.01.1992 - XII ARZ 32/91
Feststellung des zuständigen Gerichts für ein Prozesskostenhilfeverfahren bei …
Auszug aus KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24
Als Auffangtatbestand greift die Bestimmung aber auch dann, wenn und solange sich nach einer Wohnsitzaufgabe - trotz umfassender und erschöpfender Nachforschungen - die Neubegründung eines Wohnsitzes nicht feststellen lässt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. Januar 1992 - XII ARZ 32/91).Als Auffangtatbestand greift die Bestimmung nach herrschender und zutreffender Auffassung aber auch dann, wenn und solange sich nach einer Wohnsitzaufgabe - trotz umfassender und erschöpfender Nachforschungen - die Neubegründung eines Wohnsitzes nicht feststellen lässt (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1993 - XII ARZ 32/91, NJW-RR 1992, 578; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Juni 1999 - 2 AR 27/99, NJW-RR 2000, 929; Senat, Beschlüsse vom 23. März 2007 - 2 AR 11/07 und vom 2. Oktober 2018 - 2 AR 51/18, jeweils nicht veröffentlicht).
- BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97
Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Ersatzzustellung in der Wohnung
Auszug aus KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24
Ferner haben sich die an dem negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte auch rechtskräftig im Sinne der Vorschrift (vgl. zum Begriff BGH, Beschluss vom 4. Juni 1997 - XII ARZ 13/97, NJW-RR 1997, 1161) für unzuständig erklärt.
- BGH, 14.01.2010 - IX ZB 76/09
Nachlassinsolvenzverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts; …
- BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Aufhebung eines …
Auszug aus KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24
Da in dem Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die von dem an dem negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Amtsgerichten bislang versäumte Aufklärung des Sachverhalts nicht nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94, NJW 1995, 534; Senat, Beschluss vom 8. September 2008 - 2 AR 45/08, KGR 2008, 1001) sind die hierfür erforderlichen Auflagen an die Gläubigerin dem Vollstreckungsgericht zu überlassen. - OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 2 AR 27/99
Auszug aus KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24
Als Auffangtatbestand greift die Bestimmung nach herrschender und zutreffender Auffassung aber auch dann, wenn und solange sich nach einer Wohnsitzaufgabe - trotz umfassender und erschöpfender Nachforschungen - die Neubegründung eines Wohnsitzes nicht feststellen lässt (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1993 - XII ARZ 32/91, NJW-RR 1992, 578; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Juni 1999 - 2 AR 27/99, NJW-RR 2000, 929; Senat, Beschlüsse vom 23. März 2007 - 2 AR 11/07 und vom 2. Oktober 2018 - 2 AR 51/18, jeweils nicht veröffentlicht). - KG, 08.09.2008 - 2 AR 45/08
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Rückgabeverfügung als "rechtskräftige" …
Auszug aus KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24
Da in dem Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die von dem an dem negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Amtsgerichten bislang versäumte Aufklärung des Sachverhalts nicht nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94, NJW 1995, 534; Senat, Beschluss vom 8. September 2008 - 2 AR 45/08, KGR 2008, 1001) sind die hierfür erforderlichen Auflagen an die Gläubigerin dem Vollstreckungsgericht zu überlassen.